Wann wird die Kurabgabe fällig?
Kurabgabepflichtig ist, wer in Glowe Unterkunft nimmt ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). Dazu zählen auch Eigentümer und Besitzer von Wohnungseinheiten (Zweitwohnsitz), wenn diese überwiegend zu Erholungszwecken genutzt wird, sowie Wohnlaubenbesitzer in den Kleingärten. Die Kurabgabepflicht entsteht am Tag der Ankunft im Erhebungsgebiet (Gemeinde Glowe), ist zum gleichen Zeitpunkt fällig und beim Wohnungsgeber (Vermieter oder Verwalter) zu entrichten.
Wo wird die Kurabgabe entrichtet?
Die Kurabgabe entrichten Sie bei Ihrem Vermieter, der Ihnen auch die Kurkarte aushändigt.