KURABGABE
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Liebe Gäste,

Ihr Aufenthalt in der Gemeinde Glowe soll für Sie so erholsam und angenehm wie möglich sein. Die Kurabgabe ist eine öffentlich – rechtliche Abgabe und leistet einen wichtigen Beitrag. Mit der Kurabgabe werden verschiedenste zur Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen geschaffen, erhalten, erweitert und verwaltet, sowie Kulturveranstaltungen finanziert. Hierfür bedarf es hohe finanzielle Mittel. Die vom Gast gezahlte Kurabgabe kommt ausnahmslos dem Gast wieder zugute. Mit der Kurkarte Glowe haben Sie Vergünstigungen innerhalb der Gemeinde Glowe als auch im Nachbarort Breege-Juliusruh.  Grundsätzlich gilt, kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde Glowe und deren Ortsteile mit mindestens einer Übernachtung aufhalten, aber nicht Einwohner (Hauptwohnsitz) der Gemeinde Glowe sind.

Wie wird die Kurabgabe zum Wohle des Gastes eingesetzt?

    • Garten- und Landschaftspflege sowie Reinigung der Promenade, Kurplatz, Kurpark, Rad- und Wanderwege sowie sämtlicher Grünanlagen in allen Ortsteilen
    • Bewirtschaftung der öffentlichen Toiletten
    • von Juni bis September Sicherstellung des Wasserrettungsdienstes
    • regelmäßige Abfallbeseitigung am Strand und an der Promenade, an allen öffentlichen Plätzen, sowie Wander- und Fahrradwege innerhalb der Gemeinde Glowe
    • Tourist – Information der Kurverwaltung & kostenfreies Informationsmaterial (Ortsbroschüre & Veranstaltungskalender Glowe, Wanderkarte Glowe etc.)
    • Veranstaltungen und kulturelles Programm innerhalb der Gemeinde Glowe
    • Ausbau der touristischen Infrastruktur innerhalb der Gemeinde Glowe

Welche Vergünstigungen erhält man in der Gemeinde Glowe mit der Kurkarte Glowe?

    • kostenfreie Veranstaltungen & Führungen
    • Kostenfreies Informationsmaterial (Wanderkarte Glowe, Orts- und Strandplan…)
    • kostenfreie Nutzung der öffentlichen WC‘s am Kurplatz & am Hafen Glowe
    • kostenfreie Strandnutzung
    • kostenfreies WLAN in der Tourist-Info Glowe, auf dem Kurplatz Glowe und am Hafen Glowe
    • ermäßigter Eintritt zu Lesungen und Vorträgen
    • ganzjährig kostenfreier „Urlaubersport“ in der Ostseehalle Glowe (Termine entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Schaukästen der Gemeinde Glowe oder unter www.glowe.de/ostseehalle-glowe
    • 5% Rabatt auf Einkauf im Wert ab 10,00 € im „Street no.82“
    • 10% Rabatt für Minigolf auf der Minigolfanlage Glowe
    • 1,- € pro Person auf den Gruppenpreis im Dinosaurierland Rügen
    • bei einem Kaffeegedeck im Café 80 gibt es die 2. Tasse frischen Bohnenkaffee kostenfrei dazu. Für Kinder eine Kugel Eis.

Welche Vergünstigungen erhält man in der Gemeinde Breege-Juliusruh mit der Kurkarte Glowe

    • Ermäßigung für Schiffsfahrkarten von Breege zur Insel Hiddensee oder Ralswiek mit der Reederei Kipp (1,00 € pro Ticket) bei Kauf in der Kurverwaltung Breege/Juliusruh
    • Ermäßigung für Eintrittskarten im Nationalpark-Zentrum Königsstuhl und Ozeaneum Stralsund (1,00 € pro Ticket) bei Kauf in der Kurverwaltung Breege/Juliusruh
    • kostenfreie Veranstaltungen & Führungen
    • Informationsmaterial, Gastgeberkatalog, Ortsplan …
    • kostenfreier W-LAN Zugang im Haus des Gastes
    • kostenfreie Nutzung der öffentlichen WC‘s
    • kostenfreie Strandnutzung

Das Angebot der kostenfreien Nutzung des öffentliches Nahverkehrs auf Wittow und Jasmund gilt mit der Glower Kurkarte nicht.

Eine Übersicht zu den Vergünstigungen mit der Kurkarte Glowe im Seebad Breege/Juliusruh finden Sie hier.

Wann wird die Kurabgabe fällig?

Kurabgabepflichtig ist, wer in Glowe Unterkunft nimmt ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). Dazu zählen auch Eigentümer und Besitzer von Wohnungseinheiten (Zweitwohnsitz), wenn diese überwiegend zu Erholungszwecken genutzt wird, sowie Wohnlaubenbesitzer in den Kleingärten. Die Kurabgabepflicht entsteht am Tag der Ankunft im Erhebungsgebiet (Gemeinde Glowe), ist zum gleichen Zeitpunkt fällig und beim Wohnungsgeber (Vermieter oder Verwalter) zu entrichten.

Wo wird die Kurabgabe entrichtet?

Die Kurabgabe entrichten Sie bei Ihrem Vermieter, der Ihnen auch die Kurkarte aushändigt.

Wie hoch ist die Kurabgabe in der Gemeinde Glowe?

Die Höhe der Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gleich ein Aufenthaltstag) im Erhebungsgebiet.

volle Kurabgabeermäßigte Kurabgabe
Hauptsaison
01. Mai bis 30. September
2,00 € 1,50 €
Nebensaison
01. Oktober bis 30. April
1,50 €1,00 €
Jahreskurkarten50,00 €30,00 €
Hundehalter zusätzlich
je Hund (saisonunabhängig)
0,50 € pro Tag 20,00 € (Jahreskurkarte)

Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Glowe finden Sie hier

Wer ist von der Kurabgabe befreit?

Kinder unter 12 (zwölf) Jahren.

    • Schwerbehinderte und Schwerkriegsbeschädigte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 % beträgt, soweit sie selbst die Kosten des Aufenthaltes in voller Höhe tragen (Selbstzahler).
    • Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Schwerkriegsbeschädigten, die lt. amtlichem Ausweis auf völlig ständige Begleitung angewiesen sind.
    • Personen die in der Gemeinde Glowe in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen.

 

Wann wird die Kurabgabe ermäßigt?

    • Kinder in Begleitung ihrer Eltern vom Beginn des 13. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.
    • Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.
    • Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen.
    • Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
    • Rentner und im Vorruhestand befindliche Personen, die ihren Rentennachweis bzw. Vorruhestandsnachweis vorlegen.

Alle Regularien rund um das Thema Befreiung oder Ermäßigung finden Sie in der Kurabgabesatzung (Download)

(Stand Dezember 2022)

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